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September 14, 2020

Verlängerung der elektr. Einreichung des Jahresabschlusses

Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 „coronabedingt“ per 31.12.2020 (anstelle 30.09.2020) zu erfolgen. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie wissen müssen. Wer ist wie betroffen? Wer darf einreichen? Welche Strafen drohen bei verspäteter Einreichung? Wer ist von der Verlängerung betroffen? Mit dem 4. COVID-19 Gesetz wurde die...
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