Wie jedes Jahr gilt es wichtige Steuertermine und Fristen zum 30. September 2020 bzw. ab 1. Oktober 2020 zu beachten. Das betrifft unter anderem Herabsetzungsanträge und die Anspruchszinsen. Wir haben für Sie einen Überblick erstellt. Herabsetzungsanträge Bis spätestens 30. September 2020 können noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2020 für Einkommen und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt...Mehr erfahren