Stand: 10.08.2020. Die Auswirkungen des Coronavirus führen bei vielen Unternehmen zu Liquiditätsengpässen. Der Gesetzgeber, das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und die Sozialversicherungsträger lassen daher eine weitere Beitragserleichterung der Sozialversicherung zu. Was es bei der Stundung aus Sicht des Steuerrechts und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu beachten gibt, finden Sie hier! Stundung Steuerrecht Es besteht eine generelle...Mehr erfahren