Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitnehmern ausschließlich aufgrund der Coronakrise zusätzlich gewährt werden („COVID-19-Prämien“), sind im Kalenderjahr 2020 bis zu EUR 3.000 lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Das BMF hat aufgrund einer Anfrage bestätigt, dass diese Zulagen und Bonuszahlungen auch in Form von Gutscheinen bezahlt werden können und dadurch die Steuerfreiheit nicht gefährdet wird. Detail-Informationen zur Prämie Aus der SV-Beitragsfreiheit folgt...Mehr erfahren