Ab 1. Jänner 2020 tritt die im September 2019 beschlossene Steuerreform in Kraft. Dadurch ergeben sich zahlreiche Änderungen für Kleinunternehmer. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr. Kleinunternehmergrenze & Einkommensteuer Neben der Erhöhung der Kleinunternehmergrenze für umsatzsteuerliche Zwecke auf 35.000 € (Nettogrenze) von bisher 30.000 € bringt die Steuerreform 2020 auch eine zusätzliche Pauschalierung in der...Mehr erfahren