Immobilienverkäufe können aus unterschiedlichen Gründen zu Verlusten führen. Sind etwa Schäden am Gebäude eingetreten oder muss ein Verkauf besonders dringend durchgeführt werden, kann der Verkaufspreis unter den Anschaffungskosten liegen. Allgemein sind Verluste bekanntlich auf Gewinne anrechenbar und können damit die jährliche Steuerlast mindern. Hinsichtlich privater Immobilien beinhaltet das Einkommensteuergesetz aber Sonderregeln. Verluste aus privaten Grundstücksveräußerungen...Mehr erfahren