Das Bundesfinanzgericht hat in einer aktuellen Entscheidung über die Behandlung von Doppel- oder Überzahlungen in der Umsatzsteuer abgesprochen. Es handelt sich dabei um die Frage, ob Kundenzahlungen, die irrtümlich doppelt oder zu hoch ausgefallen, in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer einzubeziehen sind oder nicht. Folgendes kann in Bezug auf diese Entscheidung festgehalten werden: Das umsatzsteuerliche Entgelt...Mehr erfahren