Das Steuerrecht bietet die Möglichkeit, bei der Ansetzung von Betriebsausgaben im Rahmen der Gewinnermittlung von einer Pauschalierung Gebrauch zu machen. Das bedeutet, dass Ausgaben ohne weiteren Nachweis berücksichtigt werden können. Die Möglichkeit der Basispauschalierung besteht grundsätzlich für alle Branchen und beträgt diese Basispauschalierung abhängig von der Tätigkeit entweder 12% der Umsätze, höchstens jedoch € 26.400,00,...Mehr erfahren