Private Grundstücksveräußerungen sind seit dem 01.04.2012 steuerpflichtig. Eine Ausnahme davon stellt die Hauptwohnsitzbefreiung dar. Diese besagt, dass eine Steuerpflicht einer privaten Grundstücksveräußerung nicht vorliegt, wenn unter anderem das veräußerte Eigenheim oder die veräußerte Eigentumswohnung eine gewisse Zeit lang als Hauptwohnsitz gedient hat. Nunmehr wurde an das Bundesfinanzgericht die Frage herangetragen, ob auch die Zeiten, in...Mehr erfahren