Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 21.02.2017 den Beschäftigungsbonus beschlossen. Die genaue Ausgestaltung erfolgt zwar noch durch Förderrichtlinien, die Eckpunkte stehen aber bereits fest und lauten folgendermaßen: Gefördert wird die Hälfte der Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge). Dazu zählen der Krankenversichersicherungsbeitrag, der Unfallversicherungsbeitrag, der Pensionsversicherungsbeitrag, der Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der IESG-Zuschlag, der Wohnbauförderungsbeitrag, die Beiträge zur Mitarbeitervorsorge, der Dienstgeberbeitrag,...Mehr erfahren
Für bestimmte Zahlungen wurde ab dem Jahr 2017 ein verpflichtender automatischer Datenaustausch eingeführt. Das bedeutet, dass die Berücksichtigung von Ausgaben in der Steuererklärung nur mehr auf Grund einer Meldung der zuständigen Organisation, z. Bsp. Kirchenbeitragsstelle, erfolgt und nicht mehr auf Grund eines Eintrages in der Steuererklärung. Solche Zahlungen sind zB. Kirchenbeiträge und Spenden. Wenn Sie...Mehr erfahren
Für KMU’s besteht ab sofort die Möglichkeit, eine Investitionszuwachsprämie zu beantragen. Die Richtlinie zu diesem Förderprogramm soll zwar erst in Kürze beschlossen werden, es können jedoch bereits jetzt Anträge bei der Austria Wirtschaftsservice (AWS), welche für die Bearbeitung zuständig ist, eingebracht werden. Die wichtigsten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Förderung sind: Das Unternehmen darf maximal...Mehr erfahren